Zahnbogen: Die gekrümmte,parabelförmige, Verbundstruktur des natürlichen Gebisses und des Restkammes oder dessen Überreste nach dem Verlust eines Teils oder aller natürlichen Zähne.
Zahnimplantat – Eine Vorrichtung, die speziell für die chirurgische Platzierung im oder am Unterkiefer- oder Oberkieferknochen als Mittel zur Versorgung des Zahnersatzes entwickelt wurde.
Krone: Ein künstlicher Ersatz, der fehlende Zahnsubstanz wiederherstellt, indem er die verbleibende koronale Zahnsubstanz umgibt oder auf ein Zahnimplantat gesetzt wird. Sie besteht aus Metall-, Keramik- oder Polymerwerkstoffen oder einer Kombination dieser Werkstoffe. Sie wird durch Befestigungszement oder mechanische Mittel gehalten.
Zahnmark: Bindegewebe, das Blutgefäße und Nervengewebe enthält, das die Pulpa-Höhle eines Zahnes einnimmt.
Zahnmedizin: Bewertung, Diagnose, Vorbeugung und/oder Behandlung (nicht chirurgische, chirurgische oder verwandte Verfahren) von Krankheiten, Störungen und/oder Zuständen der Mundhöhle, des Mundbereichs und/oder der angrenzenden und damit verbundenen Strukturen und deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper; von einem Zahnarzt im Rahmen seiner Ausbildung, Ausbildung und Erfahrung in Übereinstimmung mit der Berufsethik und dem geltenden Recht.
Zahnmedizin im Gesundheitswesen: Zahngesundheit ist die Wissenschaft und Kunst der Prävention und Kontrolle von Zahnerkrankungen und der Förderung der Zahngesundheit durch organisierte Gemeinschaftsaktionen. Es ist diese Form der Zahnarztpraxis, die der Gemeinschaft als Patient und nicht als Individuum dient. Sie befasst sich mit der Zahngesundheitsaufklärung der Öffentlichkeit, mit angewandter zahnärztlicher Forschung und mit der Verwaltung von Gruppenzahnpflegeprogrammen sowie der Prävention und Kontrolle von Zahnerkrankungen auf Gemeindeebene.
zahnärztliche Beurteilung: Eine begrenzte klinische Inspektion, die durchgeführt wird, um mögliche Anzeichen einer oralen oder systemischen Erkrankung, Fehlbildung oder Verletzung und die potenzielle Notwendigkeit einer Überweisung für Diagnose und Behandlung zu identifizieren.
Zahnnummerierung: Unterkiefer- und Oberkieferzähne, Seitenteile und Eckzähne. Die Bezeichnung der permanenten Frontzähne im Universal/National Zahnnummerierungssystem beinhaltet die Zähne 6 bis 11 (Oberkiefer) und 22 bis 27 (Unterkiefer); die Milchzähne im Universal/National Zahnnummerierungssystem werden als C bis H (Oberkiefer) und M bis R (Unterkiefer) bezeichnet. Bezieht sich auch auf die Zähne und Gewebe, die sich zur Vorderseite des Mundes hin befinden.
Zahnprothese – Jede Vorrichtung oder jedes Gerät, das einen oder mehrere fehlende Zähne und/oder, falls erforderlich, zugehörige Strukturen ersetzt. (Dies ist ein weiter Begriff, der Pfeilerkronen und Pfeilerinlays/Onlays, Brücken, Prothesen, Obturatoren, Zahnfleischprothesen umfasst.)
Zahnstein: Harte Ablagerung von mineralisierter Substanz, die an Kronen und/oder Wurzeln von Zähnen oder Prothesen haftet.
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