Trismus: Eingeschränkte Fähigkeit, den Mund zu öffnen, meist durch Entzündung oder Fibrose der Kaumuskulatur. Auch als Kieferklemme bekannt.
Übergangsgebiss – Bezieht sich auf ein Wechselgebiss; beginnt mit dem Auftreten der permanenten ersten Molaren und endet mit dem Peeling der Milchzähne.
Übergangsgebiss: Bezieht sich auf ein Wechselgebiss; beginnt mit dem Auftreten der permanenten ersten Molaren und endet mit dem Peeling der Milchzähne.
überzählige Zähne: Extra ausgebrochene oder ungebrochene Zähne, die den Zähnen normaler Form ähneln.
Unterkiefer: Der Unterkiefer stellt die Basis für den unteren Teil des Mund-Rachenraums dar.
Veneer: Eine dünne Abdeckung der Gesichtsoberfläche eines Zahnes, die üblicherweise aus zahnfarbenem Material besteht, das zur Wiederherstellung verfärbter, beschädigter, verformter oder falsch ausgerichteter Zähne verwendet wird.
Verfall: Der Laienbegriff für kariöse Läsionen in einem Zahn; Zerlegung der Zahnstruktur.
Versiegelung/Verschluss: In der Endodontie versteht man die Versiegelung des/der Kanäle von Zahnwurzeln während der Wurzelkanaltherapie mit einem entsprechend verordneten Material wie Guttapercha in Kombination mit einem geeigneten Befestigungsmittel.
vertikaler Bissflügel: Zahnbild mit einem zentralen Vorsprung, auf dem sich die Zähne schließen können, und der sie in einer vertikalen Position für die radiologische Untersuchung mehrerer Ober- und Unterzähne gleichzeitig hält.
Verwaltungskosten: Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines zahnärztlichen Leistungsprogramms anfallen, ohne die Kosten der erbrachten zahnärztlichen Leistungen.
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